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Podologische Komplexbehandlung

Die Fußpflege für Diabetiker

. . . darf zunächst einmal nur von Podolog(inn)en durchgeführt werden. Sie kommt zum Beispiel bei Diabetikern mit dem diabetischen Fußsyndrom (DFS) im Stadium "Wagner 0" (das heißt, kein Hautdefekt) zur Anwendung.

 

Der Arzt kann Ihnen das rezeptieren und die Kosten (ohne den Eigenanteil) werden dadurch noch von der Krankenkasse übernommen. Der Zeitaufwand liegt zwischen 30 und 45 Minuten und umfasst sämtliche Leistungen der medizinischen Fußpflege.

Die Podologische Komplexbehandlung umfasst:​

das Desinfizieren der Füße

eine intensive Befragung (durch unseren Fragebogen)

die Prüfung des Vibrationsempfinden mit der Stimmgabel (nach Bedarf)

das Warm-/Kaltempfinden mit dem Tip Therm (nach Bedarf)

der Test von Sensibilitätsstörungen mit dem Monofilament (nach Bedarf)

das Kürzen der Nägel

dicke Nägel z. B. bei stark aus geprägter Mykose (Nagelpilz) auf normale Stärke fräsen

die Nagelhaut entfernen

den Nagelfalz von Nagelhaut ausreinigen

das Glätten der Nagelränder

Kontrolle der Zehenzwischenräume

starke Verhornungen auf der Fußsohle, am Ballen oder der Ferse entfernen

Hühneraugen, Hornhaut und Schwielen entfernen

Rhagaden (Risse in der Hornhaut) abschleifen

bei eingewachsenen Nägeln den Span entfernen und ggf. austamponieren

eincremen der Füße mit einem Fußpflegeschaum/Creme entsprechend der jeweiligen Hautbe­schaffenheit

eine Beratung über Schuhwerk, Strümpfe und Pflege, inklusive der Schuhkontrolle.

Die Podologische Komplexbehandlung kann vom Arzt mit der Heilmittelverordnung 13 verordnet werden, wenn es sich im Rahmen des diabetischen Fußsyndroms um Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachgewiesenen Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße handelt (Angiopathie bzw. Neuropathie).

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